Teilnahme 1999

Bericht

zum Kreiswettbewerb "Unser Dorf soll schöner werden - unser Dorf hat Zukunft" 1999 anlässlich des Empfangs der Kreiskommission am 05.08.1999, um 12.00 Uhr

Treffpunkt: Hofanlage der Familie Peter Moss, Epsendorfer Weg 3, Scherfhausen

I. Grundsätzliches zur Stadt Korschenbroich in der Region

a ) Lage des Gebietes im Raum

a.1) Politische Zuordnung/Abgrenzung

Die Stadt Korschenbroich liegt im Kreis Neuss, Regierungsbezirk Düsseldorf, und hat eine Größe von ca. 55 km2.

An das Stadtgebiet grenzen im Norden die Stadt Willich, im Osten die Stadt Kaarst, im Südosten die Stadt Neuss und im Süden die Stadt Grevenbroich sowie die Gemeinde Jüchen; im Westen bildet die Niers die gemeinsame Grenze zur Stadt Mönchengladbach.

a.2) Naturräumliche Gliederung

Eine naturräumliche Einheit bezeichnet einen Landschaftsraum, der sich aufgrund seiner landschaftlichen Eigenart bzw. des Gesamtcharakters seiner Landesnatur abgrenzen lässt.

Die Stadt Korschenbroich liegt in der Gruppe naturräumlicher Haupteinheiten "Niederrheinisches Tiefland" (571) und dort in der Haupteinheit "Kempen- Aldekerker Platten" (573). Diese natürliche Raumeinheit wird von der mittleren Niersniederung mit ihren beidseitigen höheren Terrassenplatten gebildet.

b.) Planerische Vorgaben

b.1) Landesentwicklungsplan

Im Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen, Teil A (Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft NW 1995) ist die Stadt Korschenbroich als Mittelzentrum der Ballungsrandzone zugeordnet.

Gemäß Teil B ist das gesamte Stadtgebiet mit Ausnahme der Siedlungsbereiche als Freiraum ausgewiesen, der durch räumlich differenzierte Freiraumfunktionen gekennzeichnet ist. Hierzu zählen kleinere WaIdbereiche, die das Stadtgebiet von Norden nach Süden bandartig durchziehen, sowie Gebiete für den Schutz der Natur im Norden an der Stadtgrenze zu Willich, im Westen an der Grenze zu Mönchengladbach sowie kleinflächig im Süden.

Im gesamten Stadtgebiet sind ausgedehnte Grundwasservorkommen dargestellt.

b.2) Gebietsentwicklungsplan

Der Entwurf des Gebietsentwicklungsplanes für den Regierungsbezirk Düsseldorf (Regierungspräsident Düsseldorf 1996) stellt mit Ausnahme der Siedlungsbereiche sowie der größeren zusammenhängenden Waldgebiete im Norden und kleinflächige Waldparzellen im Süden das gesamte Stadtgebiet als allgemeinen Freiraum - und Agrarbereich dar.

Bereiche zum Schutz der Landschaft und der landschaftsorientierten Erholung befinden sich großflächig im Norden bzw. Nordwesten sowie im Osten und Süden des Stadtgebietes. Im Norden sowie im Süden bzw. Südwesten sind Bereiche zum Schutz der Natur dargestellt. Bereiche für den Grundwasser- und Gewässerschutz sind großflächig im Westen bzw. Nordwesten des Stadtgebietes gekennzeichnet. Von Westen erstreckt sich in Richtung Norden ein regionaler Grünzug. Im Westen der Stadt Korschenbroich ist ein Bereich für die gewerbliche und industrielle Nutzung ausgewiesen.

Das Stadtgebiet wird von Straßen für den vorwiegend überregionalen und regionalen Verkehr (Bundesstraße 230, Landstraßen 361, 381, 382, 390) gegliedert. Als Straße für den vorwiegend großräumigen Verkehr ist die entlang der westlichen Stadtgrenze verlaufende Autobahn 44 als BedarfspIanmaßnahme dargestellt.

b.3) Landschaftsplan - Schutzausweisungen

Der überwiegende Teil der Stadt Korschenbroich befindet sich im Geltungsbereich des rechtskräftigen Landschaftsplanes des Kreises Neuss, Teilabschnitt 111 Meerbusch I Kaarst I Korschenbroich. Der Bereich südlich der Bundesstraße 230 I Kreis-
straße 8 liegt im Geltungsbereich des Teilabschnittes V - Korschenbroich I Jüchen; in diesem Abschnitt befindet sich auch der teilnehmende Ortsteil Scherfhausen.

11. Geschichte

(entnommen aus dem geschichtlichen Lesebuch "Glehn" von Hans-Georg Kirchhoff, erschienen, 1979)

Früheste Nennung und Namensform:

1293 Scherhusen (Stadtarchiv Neuss, Klarissen, Nr. 5) 1342 Scherfhusen (Stadtarchiv Neuss, Klarissen, Nr. 83)


Die Ortschaft Scherfhausen ist seit ihrer urkundlichen Erwähnung Bestandteil der früheren Gemeinde (Mairie) Glehn.

Glehn soll um 800 nach Christus schon vorhanden gewesen sein. Es gilt als wahrscheinlich, dass sich im Ortsnamen Glehn ein Gewässername versteckt, und zwar der ursprüngliche Name des Jüchener Baches, der ja mitten durch den Ort fließt.

Scherfhausen (wie Bickhausen) dürfte eine frühe Rodungssiedlung sein, die von Glehn ausging, wie ihre Zugehörigkeit zum Kirchspiel Glehn anzeigt.
Bickhausen ist aus "Bivanchusen" entstanden und bezeichnet einen Rodungshof.

Zu Scherfhausen fehlt bisher eine ältere Namensform; in seinem ersten Bestandteil dürfte sich ein Personenname verbergen.

Es scheint, dass von Glehn als Mittelpunkt her die früh- und hochmittelalterliche Rodung in zwei Richtungen vorangetrieben worden ist; nämlich nach Osten und Süden. Die erste von Glehn ausgehende Neusiedlung war anscheinend Lüttenglehn (entstanden um 1100), weil für diesen Ort der alte Name mit dem Zusatz "Klein" verwendet wurde.
Nach Süden erstreckte sich das Ackerland, das privat bewirtschaftet wurde, vom "Fettberg" im Westen bis zur "Blausteinslinde" im Osten. Dazwischen lag die Niederung des Jüchener Baches, an der entlang "Scherfhausen" als jüngere Ausbausiedlung aufgereiht wurde. Epsendorf dürfte ebenfalls in die Rodungsperiode des 10. - 11. Jahrhunderts gehören.

Die Gemeinde (Mairie) Glehn wurde, unter Einbeziehung von Schlich, aus dem "Kirchspiel Glehn" gebildet (seit Anfang des 17. Jahrhunderts in Quellen genannt). Erster Maire (Bürgermeister) war Gottfried Feinedegen (1801 bis 1808). Dieses "Kirchspiel" (Ausdruck auch für die politische Einheit seit dem 16. Jahrhundert) hatte zwar die gleiche Bezeichnung wie die Pfarrei Glehn, war aber mit dieser keineswegs identisch. Es wurde von den Honschaften Glehn, Lüttenglehn, Epsendorf und Scherfhausen gebildet. Die Karte von 1811 zeigt, aufgrund exakter Vermessung, das Gebiet der Commune (Gemeinde) Glehn in parzellenscharfen Grenzen (gezeichnet vom Katastergeometer M. Diederen). Sie ist ein Nebenprodukt der großen Kartenaufnahme der 4 französischen Rhein-Departements unter Leitung des Obersten Tranchot.

Wann die Gemeinde Glehn ihre bis 1974 geltenden Grenzen erhalten hat, lässt sich leider bislang nicht genau datieren.

Mit der kommunalen Neugliederung zum 01.01.1975 wurde Glehn und damit auch Scherfhausen Bestandteil der Gemeinde und jetzigen Stadt Korschenbroich.
In der Stadt Korschenbroich leben derzeit 33.946 Einwohner.


11I. Allgemeine Erläuterungen

Die Honschaft Scherfhausen hat ihren eigenen "dörflichen Charakter" und die städtebauliche Struktur seit der kommunalen Neugliederung weitestgehend beibehalten.
Die ländliche Idylle ist hier noch sehr prägend und hat insoweit für die Bewohner und Besucher einen besonderen Reiz.

Diese Zielvorgabe findet sich in dem seit 1982 rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Korschenbroich wieder. Ziel der Stadt wird es auch weiterhin sein, die Siedlungsstruktur Scherfhausens beizubehalten. Das wird daraus erkennbar, dass keine größeren Flächenreserven für die bauliche bzw. gewerbliche Ausnutzung zur Verfügung stehen. Lediglich kleinere Bereiche und einzelne "Baulückenschließungen" bieten sich noch für eine eigenständige städtebauliche Entwicklung an.

Erst kürzlich wurde für den nördlichen und südlichen Teilbereich der Ortschaft eine Abrundungs-Satzung nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches erlassen, die es ermöglicht, die jeweiligen Ortsränder in vertretbarem Umfang baulich zu arrondieren. Weitere bauleitplanerische Vorgaben bzw. Zielsetzungen sind für die Ortschaft Scherfhausen mit insgesamt 420 Einwohnern (Anteil am Gesamteinwohnerstand der Stadt Korschenbroich 1,24%) nicht vorhanden und auch nicht erforderlich, da das gewachsene Ortsbild erhalten bleiben soll. Städtebauliche Fehlentwicklungen können mit den geltenden Mitteln des Bauplanungsrechtes verhindert werden.

Durch Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen an vorhandenen Gebäuden kann den ansässigen Dorfbewohnern zumindest im beschränkten Umfang ein den heutigen modernen Wohnbedürfnissen gerecht werdendes Wohnen ermöglicht bzw. den Kindern und Enkeln die Chance gegeben werden, in ihrem "Heimatdorf' eine eigene Wohnung zu schaffen.

Die bebaute Siedlungsfläche von Scherfhausen beträgt rund 14 ha. In dieser Flächenangabe sind die z. T. sehr großflächig vorhandenen Hausgärten enthalten.

Als besondere, das Dorfbild prägende Bezugspunkte, sind hervorzuheben:

a) Das Dorfkreuz in der Ortsmitte aus dem Jahre 1863 mit neugestalteter Anlage Das sogenannte "Ameskreuz" in der Feldflur in Verlängerung des Epsendorfer Weges

Das Wegekreuz mit Anlage im Süden des Dorfes an der L 32 in Nähe des Nikolausklosters
Dreiflügeliger, denkmalgeschützter Fachwerkhof der Familie Schnitzler, Scherfhausen 49 aus dem 18. Jahrhundert. Die Ortschaft Scherfhausen nimmt einen sehr hohen Stellenwert innerhalb der Gesamtstadt ein, und zwar insbesondere wegen des Freizeit- und Erholungswertes für die